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Informationsfreiheit: Klage nach ablehnender Antwort

Manchmal ist die ablehnende Antwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz so inakzeptabel, dass man das nicht auf sich sitzenlassen kann. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das im Jahr 2006 in Kraft trat, besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen für jedermann. Ohne Begründung kann jeder Einsicht in Behördenakten verlangen. Die Informationsfreiheit ist in Deutschland aber auch ein Grundrecht aus Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz.

In den letzten Jahren ist eine Entwicklung zu beobachten, die Ausnahmen des IFG weit auszulegen und insbesondere im Bereich der Polizeibehörden, Geheimdienste und der dafür zuständigen Ministerien mit phrasenhaften Verweisen auf die nationale Sicherheit abzulehnen. Häufig wird bei IFG-Anfragen in diesen Bereichen nicht mehr preisgegeben als unbedingt nötig ist oder gleich jegliche Auskunft verweigert.

Die hier gemeinte Anfrage, die von Rainer Rehak gestellt wurde, bezieht sich auf die Rigaer Straße in Berlin als sogenannter „kriminalitätsbelasteter Ort“ nach dem Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG). Die Berliner Polizei hat die Anfrage nach Informationen, ob und warum die Rigaer Straße und damit ein Teil des Nordkiezes in Berlin-Friedrichshain als „kriminalitätsbelasteter Ort“ eingestuft wird, im März abgelehnt (pdf) und mit der folgenden Begründung beschieden, nämlich dass…

…staatliches Handeln, insbesondere polizeiliches Handeln […] nicht kalkulierbar oder voraussehbar sein

dürfen. Wenn dieses Handeln kalkulierbar und voraussehbar wäre und man die „Einsatzkonzeption Rigaer Straße“ herausgebe, könnte…

…die gesetzlich übertragene Aufgabe der Gefahrenabwehr und der vorbeugenden Strafverfolgung (sic) nicht mehr erfüllt werden.

Es geht dabei um erhebliche Einschränkungen von Grund- und Bürgerrechten in der Rigaer Straße. Im Juni war dort das Haus mit der Nummer 94 zudem unrechtmäßig teilgeräumt worden, was im beginnenden Wahlkampf zu anhaltenden politischen Scharmützeln führt, da der Berliner Innensenator Frank Henkel (CDU) dafür die Verantwortung trägt.

Das FIfF bittet um Unterstützung

Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) klagt nun gegen die Informationsverweigerung und bittet gleichzeitig um Spenden für die Finanzierung des Rechtsstreits. Das FIfF schreibt in seiner Mitteilung:

Wenn jedoch nur IFG-Anfragen nach dem Kaffeeverbrauch von Ministerien beantwortet werden, nicht aber nach tatsächlich relevanten Dokumenten staatlichen Handelns, dann wird der Kern dieser Gesetze konterkariert.

Wer sich beteiligen möchte, kann hier spenden.

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