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Fallbeispiel: Biometrie

Andy ist Informatiker und arbeitet als IT-Betreuer an einer großen privaten Schule. Momentan hat er alle Hände voll zu tun, denn die Schule hat ihm den Auftrag gegeben, für die Schulmensa ein neues Bezahlsystem zu entwickeln. Mit Hilfe einer Softwarefirma, die wegen ihrer speziellen Hard- und Software hinzugezogen wurde, hat Andy das System LEO entworfen. Jetzt laufen die ersten Tests und es gibt nur wenige Probleme.
LEO wird für alle Schüler und Schülerinnen verpflichtend eingesetzt werden. Da es sich um ein biometrisches Erkennungssystem handelt, müssen die Schüler ihre Fingerabdrücke in der Schuldatenbank speichern lassen und können danach mit ihrem Zeigefinger in der Mensa bezahlen. Die Eltern bekommen dann die Rechnung automatisch von ihrem Konto abgebucht.
Einige Eltern hatten in der Schulkonferenz Bedenken gegen LEO angemeldet. Aber der Schuldirektor und Andy konnten die große Mehrheit der Eltern und Schüler hinter sich bringen. Beide stellten klar, dass die biometrischen Daten der Kinder sicher verwahrt und vor fremdem Zugriff geschützt werden werden.
Für die wenigen Eltern und Schüler, die weiterhin Einwände gegen das Bezahlsystem haben, wurde eine Kompromisslösung gefunden: Wer seine Fingerabdrücke nicht in der Schuldatenbank hinterlassen möchte, kann weiterhin mit Bargeld bezahlen, muss jedoch einen dreiprozentigen Aufschlag hinnehmen.

Kurz nach Beginn des Testlaufs in der Mensa entdeckt Andy, dass einige der Testpersonen immer wieder vom LEO zurückgewiesen werden. Er findet heraus, dass manchmal eine Neuaufnahme des Vergleichsfingerabdruckes in der Schuldatenbank Abhilfe schafft. Bei einigen wenigen Personen hilft jedoch auch das nicht, sie müssen dann bar mit dem Aufschlag bezahlen.
Nicht ohne Stolz beendet Andy die Testphase und schlägt dem Direktor vor, nach den Sommerferien alle Abdrücke der Kinder einzulesen und LEO im Regelbetrieb laufen zu lassen. So wird es auch getan. Die Fingerabdrücke sind innerhalb einer Woche eingelesen und gespeichert. LEO funktioniert in den allermeisten Fällen problemlos.

Im Januar werden in der Schule zwei teure Beamer gestohlen. Der Direktor hegt gegen einen der Schüler einen Verdacht, da er annimmt, dass nur ein Insider hätte wissen können, wo die Beamer verwahrt wurden.
Er beauftragt Andy, der Polizei alle gespeicherten Fingerabdrücke der Schüler über 14 Jahre zur Verfügung zu stellen, damit der Schuldige schnell dingfest gemacht werden kann. LEO läuft nun über ein halbes Jahr und bis auf wenige Einzelfälle haben alle Schüler ihre Fingerabdrücke in der Datenbank speichern lassen. Andy aber ist skeptisch. Er sagt dem Direktor, dass die Polizei doch gar nichts über gefundene Fingerabdrücke gesagt hätte und außerdem bisher auch nichts von der privaten Schuldatenbank mit den Abdrücken wisse. Außerdem sei mit den Eltern abgemacht, dass diese biometrischen Daten ausschließlich zur Bezahlung in der Mensa verwendet werden dürfen.

Der Direktor raunt Andy zu, dass man ja den Eltern nichts darüber sagen müsse, es gehe schließlich um schweren Diebstahl, da müsse man von früheren Abmachungen eben abweichen. Er fragt Andy sogar, ob er vielleicht den Täter decken wolle. Der Direktor sagt zudem, dass es ja auch prinzipiell nicht schaden könne, wenn die Polizei bei der Gelegenheit überprüfe, ob unter den Schülern anderweitig gesuchte Straftäter seien.

Fragen

  1. Werden Kinder, die keine qualitativ ausreichenden Fingerabdrücke in der Schuldatenbank hinterlegen können, diskriminiert?
  2. Ist es ethisch vertretbar, dass wer aus persönlicher Ablehnung das Bezahlsystem nicht benutzen möchten, dazu gezwungen wird, den Aufschlag zu zahlen?
  3. Ist es hinnehmbar, dass die Privatsphäre der Kinder verletzt wird?
  4. Ist es eine ethisch vertretbare Herangehensweise des Direktors, den Kindern den Diebstahl zu unterstellen?
  5. Wie schwerwiegend ist der Vertrauensbruch, der mit der freiwilligen Weitergabe der biometrischen Daten verbunden ist?
  6. Welchen Entscheidungsspielraum hat Andy tatsächlich?
  7. Sollen vor der Herausgabe zumindest die Eltern und Kinder unterrichtet werden?

6 comments to Fallbeispiel: Biometrie

  • Thomas Matzner

    Das dargestellte Szenario erscheint mir unrealistisch, was die Beantwortung teilweise erschwert:

    (a) Unsere Staatsorgane versuchen tatsächlich, unsere Privatsphäre zu verletzen, u.a. mit biometrischen Mitteln. Kaum vorstellbar ist jedoch, daß ein Schuldirektor eine solch heikle Maßnahme (schon das Sammeln der Fingerabdrücke) auf seine Kappe nimmt bzw. dazu die Rückendeckung der Schulpolitiker erhält. Der zu erwartende Vorteil für Staat und Politik ist viel zu gering, als daß man den Skandal riskieren würde. Es müßte nur eine Handvoll Eltern medienwirksam an die Öffentlichkeit gehen, und der Kultusminister stünde in den Schlagzeilen: „Unsere Kinder mit Stasi-Methoden ausspioniert für eine Wurstsemmel!“

    (b) In dem Text und den Fragen ist von Zwang die Rede. Es gibt in der Story keinen Zwang. Wer keine Fingerabdrücke abgeben will, kann weiterhin zur Schule gehen. Er hat weiterhin die Wahl, diese Mensa zu nutzen oder nicht. Ein Rabatt von 3 Prozent für diejenigen, die Fingerabdrücke abgeben, ist wahrlich ein Angebot, das man ablehnen kann. Also würde in der Praxis vermutlich ein erheblicher Teil der Kinder bzw. Eltern nicht mitmachen, sei es, weil sie die Mensa nicht brauchen, sei es, weil ihnen die paar Cent Rabatt die Sache nicht wert sind. Die relevanten Fragen wären also eher: Verstoßen Eltern, die wegen 3 Cent Rabatt für ein Croissant die Fingerabdrücke ihrer Kinder preisgeben, gegen die Interessen ihrer Kinder? Müßten sich Eltern vor einer solchen Entscheidung über die möglichen Folgen, auch über staatliche und private Versuchungen des Datenmißbrauchs, informieren? Dürfen Eltern blauäugig einem Versprechen vertrauen, daß „die biometrischen Daten der Kinder sicher verwahrt und vor fremdem Zugriff geschützt werden“? Wissend, daß die Schulleitung die Daten vor dem Zugriff von Polizei und anderen Zwangsorganen gar nicht schützen kann?

    (c) Wenn der Diebstahlsverdacht sich speziell gegen einen Schüler richtet und wenn Fingerabdrücke bei der Ermittlung des Täters eine Rolle spielen, hat die Polizei sicherlich Wege, sich die Fingerabdrücke des Verdächtigen auf traditionelle Weise zu beschaffen. Ob die Polizei die Initiative des Direktors als Hilfssheriff gutheißt, ist zu bezweifeln, zumal er auch zum Kreis der Verdächtigen gehört.

    Nun also zu den Fragen:

    1. Wenn der einzige Nachteil, den diese Kinder bzw. ihre Eltern hinnehmen müssen, tatsächlich ein Preisaufschlag von 3 Prozent ist (bei einem Croissant für 1,00 Euro also etwa ein erhöhter Preis von 1,03 Euro), kann man kaum von einer ernstzunehmenden Diskriminierung sprechen. Umgekehrt werden eher diejenigen diskriminiert, die für einen lächerlichen Rabatt ihre biometrischen Daten abgeben.

    2. Das ist im Grunde die gleiche Frage wie Nr. 1. Das Angebot der Mensa ist — im Gegensatz zu der Kernleistung der Schule, ihrem Bildungsangebot — eine Wirtschaftsleistung, deren Nutzung freiwillig ist. Niemand wird zu etwas gezwungen, zumal der angebotene Rabatt vernachlässigbar gering ist.

    3. Nein. Allerdings verwundert mich, gerade aus der Feder von Ethik-Experten, der unpersönliche Passivstil der Frage. Wer verletzt die Privatsphäre? In diesem Fall gehören zwei dazu: Die Schulleitung und die Eltern (bzw. volljährigen Schüler). Es besteht kein Grund, einseitig auf die Schulleitung mit dem Finger zu zeigen, wenn die Eltern massenweise den Unsinn mitmachen.

    4. Die Frage paßt nicht zur Story. Dort heißt es, der Direktor verdächtige einen Schüler. Um das zu bewerten, müßte man wissen, ob sein Verdacht fundiert und frei von persönlichen Ressentiments ist. Wenn er den Schüler in der Nähe des Tatorts gesehen hat und dieser seit ein paar Tagen mit tollen Videopartys prahlt, ist ein Verdacht gerechtfertigt. Wenn der Schüler den Direktor in der Schülerzeitung angegriffen hat, ist das kein Verdachtsmoment. Gegenüber den restlichen Schülern gilt: Der Direktor unterstellt nichts. Die Kinder sind verdächtig, ebenso wie die Lehrer incl. des Direktors und alle anderen, die Zugang zum Schulgebäude haben.

    5. Das Wort Vertrauensbruch ist für das Verhalten des Direktors verharmlosend. Vermutlich begeht er ein oder mehrere Dienstvergehen oder sogar Straftaten. Er sammelt persönliche Daten zum Zweck der Fahndung, ohne dazu ermächtigt zu sein. Er gab Versprechungen ab, daß die Daten nicht weitergegeben werden, ohne dies garantieren zu können oder gar zu wollen. Immerhin ist er Amtsperson; eine Zusicherung von ihm ist also anders zu bewerten als eine beiläufige Zusage, die man leichtfertig gibt und auch wieder zurücknimmt.

    6. Andy ist in einer verzwickten Position. Wenn er auch nur ein bißchen Ahnung von Datenschutz hat, hätte er die ganze Aktion von vornherein nicht machen dürfen. (Dazu gibt es mehrere Wege, u.a. auch die unmißverständliche Aufklärung der Eltern.) Dann hätte er allerdings den Direktor gegen sich, und dieser wird Wege finden, sich an dem Lehrer zu rächen. Nach dem Diebstahl ist seine Lage noch ungünstiger. Die Abhängigkeit vom Direktor bleibt bestehen. Wenn er sich jetzt weigert, muß er zusätzlich noch mit Vorwürfen von Polizei und Staatsanwaltschaft wegen Behinderung ihrer Ermittlungen rechnen. Sein Spielraum ist also: Entweder die Sache aufdecken und dafür jahrelang Nachteile erleiden (keine Organisation mag Whistle Blower), oder mitmachen und sich damit trösten, daß die Entscheider höher besoldet werden als er selbst.

    7. Ja. Der schon entstandene Schaden ist dadurch zwar nicht zu beheben, aber die Eltern können wenigstens ihren Fehler einsehen und für die Zukunft eine bessere Lösung einfordern.

  • Danke für diesen umfangreichen Antwort!

    Leider gibt es bereits so einen Fall, wo eine Schule Essen per Fingerabdruck ausgibt, in Schweden. Wir werden den Link noch ausgraben.

  • Christina Class

    Besten Dank fuer Ihre ausfuehrlichen Kommentare.

    Zu Ihrer Bemerkung a): „Kaum vorstellbar ist jedoch, daß ein Schuldirektor eine solch heikle Maßnahme (schon das Sammeln der Fingerabdrücke) auf seine Kappe nimmt bzw. dazu die Rückendeckung der Schulpolitiker erhält. Der zu erwartende Vorteil für Staat und Politik ist viel zu gering, als daß man den Skandal riskieren würde. Es müßte nur eine Handvoll Eltern medienwirksam an die Öffentlichkeit gehen, und der Kultusminister stünde in den Schlagzeilen: “Unsere Kinder mit Stasi-Methoden ausspioniert für eine Wurstsemmel!“

    Leider irren Sie sich hier. Anscheinend zahlen bereits seit 2007 Schueler in mehreren Mensen in Offenburg (Baden Wuerttemberg) mit ihrem Fingerabdruck:

    http://www.schuleplusessen.de/schule+plus+essen/aktuelles/bezahlen-per-fingerabdruck.html
    http://www.chip.de/news/Mensaessen-per-Fingerabdruck-bezahlen_23281157.html
    http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/gestohlene-finger/
    http://www.schiller-offenburg.de/uploads/media/Mensa.pdf
    http://media.oekotest.de/media/mum022007/mum022007-15.pdf

    Das System im Nordsee-Internat St. Peter-Ording geht da anscheinend sogar noch etwas weiter:
    „Der FIS-Client zeigt dem Ausgabepersonal
    heute nicht nur den
    Namen und ein Bild des Schülers an,
    um seine Berechtigung zu bestätigen,
    sondern es listet auch seine Vorlieben
    auf, etwa für vegetarische Kost, und
    warnt im Falle einer Laktose-Intoleranz
    oder Zuckerkrankheit vor der Zuteilung
    unverträglicher Mahlzeiten“
    (Quelle: http://www.de-online.info/archiv/2007/22/DE_22_07_GT16.pdf)

  • […] 2009 – Fallbeispiel: Biometrie, D. Weber-Wulff,  C. Class, W. Coy, C. Kurz, D. […]

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