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Pressemitteilung zum wissenschaftlichen Fehlverhalten

Die Gesellschaft für Informatik (GI) hat am 14. Juli eine Pressemitteilung mit dem Titel Wissenschaftliches Fehlverhalten ist kein Kavaliersdelikt herausgegeben, an der die hier bloggende Fachgruppe „Ethik und Informatik“ der GI mitgewirkt hat. Grund ist die anhaltende Diskussion um Plagiate und verharmlosende Ausreden der Erwischten. Die GI schreibt, auch vor dem Hintergrund der Ethischen Leitlinien, die sie sich selbst gegeben hat:

Sauberes wissenschaftliches Arbeiten und der Austausch von Ideen, Konzepten und Ergebnissen sind Grundprinzipien, auf denen der Fortschritt beruht und an denen seit Jahrhunderten die gesellschaftliche Anerkennung der für Lehre und Forschung zuständigen Institutionen gemessen wird. Plagiate stehen diesen Grundprinzipien nicht nur diametral entgegen, sondern sie gefährden die gesellschaftliche Stellung von Wissenschaft und nehmen damit der kreativen Leistung von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen die gebührende Anerkennung.

Die Gesellschaft für Informatik e. V. (GI) hat sich an den Protesten gegen die Verharmlosung von Plagiatismus beteiligt, sie hat darüber hinaus aber auch die Diskussion in ihre wissenschaftlichen Strukturen getragen.

Die Stellungnahme und die Forderungen der Fachgruppe folgen im Anschluss:

Die öffentliche Diskussion um die plagiierten Dissertationen hochrangiger Politiker seit Mitte Februar 2011 hat einen Schatten auf den Wissenschaftsstandort Deutschland geworfen. Es entsteht der Eindruck, dass wissenschaftliches Fehlverhalten in einigen Teilen der Gesellschaft als Kavaliersdelikt gelte und allzu oft gängige Praxis an den Hochschulen sei. Die Wahrheit ist jedoch noch schmerzhafter: Wissenschaftler sehen allzu oft gar nicht, dass sie einen gravierenden Fehler begangen haben, weil ihnen die Grundprinzipien korrekten wissenschaftlichen Arbeitens nicht bewusst sind. Weder das Schulcurriculum noch die Studienordnungen der Hochschulen sehen für angehende Informatiker ein zu besuchendes Propädeutikum vor.

„Es kann nicht darum gehen, auf die Anderen und deren Fehlverhalten zu zeigen. Wir sollten die Vermittlung korrekter wissenschaftlicher Standards institutionell absichern und den Hochschulen Möglichkeiten verschaffen, um Betrügern das Handwerk zu legen. Wir sollten ein deutliches Zeichen setzen, dass Plagiieren eben kein Kavaliersdelikt ist“, erklärte Debora Weber-Wulff, Professorin an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin, die sich seit 2001 mit Plagiatsforschung beschäftigt.

Die Diskussion über wissenschaftliches Fehlverhalten reißt dank einer Vielzahl weiterer öffentlich diskutierter Plagiate nicht ab. Die Fachgruppe „Informatik und Ethik“ der GI möchte, basierend auf den Ethischen Leitlinien der GI, auch innerhalb der Informatik zum kritischen Diskurs, zum Überdenken und zur Einhaltung der wissenschaftlichen Standards aufrufen. Denn Plagiate und andere Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens schaden nicht nur dem Ansehen der akademischen Welt, sondern sie gefährden die wissenschaftliche Praxis überhaupt.

Die Forderungen im einzelnen:

Die Regeln guten wissenschaftlichen Arbeitens sollen in die Ausbildung integriert, in der Lehre explizit angesprochen und im Rahmen der Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten überprüft werden, wie es in den Ethischen Leitlinien der GI (Artikel 8 und 9) gefordert wird. Akkreditierungskriterien für Studiengänge sollten dahingehend erweitert werden, dass die Ausbildung zu guter wissenschaftlicher Praxis strukturell und personell gewährleistet wird.

Doktoranden sind deutlich darüber aufzuklären, welchen Zweck eine Dissertation in der Wissenschaft erfüllt und welche Folgen (persönliche und institutionelle) die Einreichung eines Plagiats nach sich zieht. Die Betreuer müssen ausreichend Zeit für die Betreuung und Einschätzung ihrer Doktoranden einräumen, sonst darf die Arbeit nicht angenommen werden.

Gravierendes wissenschaftliches Fehlverhalten sollte mit geeigneten Sanktionen geahndet werden und gegebenenfalls auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wie wichtig die Einhaltung der wissenschaftlichen Grundprinzipien ist, verdeutlicht die Antwort der DFG aus dem Jahre 1998 auf den Hermann/Brach-Skandal in den 1990er Jahren: „Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Sie ist zugleich ethische Norm und Grundlage der von Disziplin zu Disziplin verschiedenen Regeln wissenschaftlicher Professionalität, d. h. guter wissenschaftlicher Praxis. Sie den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs zu vermitteln, gehört zu den Kernaufgaben der Hochschulen. Die Voraussetzungen für ihre Geltung und Anwendung in der Praxis zu sichern, ist eine Kernaufgabe der Selbstverwaltung der Wissenschaft“ (DFG-Empfehlungen zur Selbstkontrolle in den Wissenschaften).

Weitere Informationen:

Erklärung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zu den Standards akademischer Prüfungen (pdf).
DFG-Empfehlungen zur Selbstkontrolle in den Wissenschaften (pdf).
Forschungsbetrug – Fall Herrmann/Brach: Gutachter bestätigen den dringenden Verdacht der Manipulation, Vera Zylka-Menhorn, 1997.
Ehrlich zu sich selbst. Die deutsche Wissenschaft muß sich dem Thema Forschungsbetrug endlich stellen. Marco Finetti, 1999.
Marco Finetti und Armin Himmelrath: Der Sündenfall. Betrug und Fälschung in der deutschen Wissenschaft. Raabe, Stuttgart (1999).

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