Manchmal ist die ablehnende Antwort auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz so inakzeptabel, dass man das nicht auf sich sitzenlassen kann. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das im Jahr 2006 in Kraft trat, besteht ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen für jedermann. Ohne Begründung kann jeder Einsicht in Behördenakten verlangen. […]
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